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Die Zuchtringordnung
Wer das Geschehen im GEH-Zuchtring Deutsches Lachshuhn mit Interesse über die Jahre verfolgt hat, dem wird
eine regelmässige Änderung der Zuchtringordnung nicht entgangen sein. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit
nach auch in Zukunft noch des öfteren passieren. Die Idee der Zuchtringgemeinschaft ist recht jung und
die einzelnen Zuchtringe sind immer noch auf der Suche nach einer praxisnahen Ordnung. Jede Änderung unserer
Zuchtordnung ist als ein Fortschritt in diese Richtung zu sehen.
Auf dem diesjährigen Herbsttreffen wurden grundlegende Änderungen der Zuchtringordnung beschlossen.
Ausgehend von der Tatsache, dass nicht alle Züchter zeitlich und räumlich in der Lage sind, Datensammlung,
geschweige denn Einzeltierkontrolle zu machen, auf der anderen Seite aber eine Einzeltierkontrolle für
eine planvolle Zucht unabdingbar ist, haben wir uns entschlossen, den GEH-Zuchtring Deutsches Lachshuhn in
einen inneren Ring (Leistungs- und Erhaltungszucht) und einen äusseren Ring (genetische Erhaltungszucht) zu untergliedern.
Stand 24.1.2004
Allgemeine Voraussetzungen
- es kann mit ein- oder zweijährigen Hennen gezüchtet werden
- es erfolgt eine Hahnentausch im jährlichen, festgelegten Rhytmus
- das Bruteimindestgewicht ist 55g
- der Zuchtstamm muss während der Brutsaison von anderen Hühnern getrennt gehalten werden. Eine einrassige Zucht muss gewährleistet sein
- eine Kennzeichnug der Tiere mittels Flügelmarken, bzw. Fussringe wird von der GEH-Projektgruppe Erhaltungszucht vorbereitet und wird dann auch Pflicht sein.
- es gilt das vom GEH-Zuchtring Deutsches Lachshuhn erstellte Zuchtziel (→Das Lachshuhn:Zuchtziel)
- für Hähne (Bruteier, Küken), die im Rahmen der Hahnenrotation weitergegeben werden, wird kein Entgeld erhoben.
Die Transportkosten sind unter den beiden Beteiligten gleich aufzuteilen
- es werden mind. zwei Hähne weitergegeben
- die Weitergabe der Hähne kann über Bruteier, Küken oder im Herbst als Junghähne erfolgen (in Absprache mit dem entsprechenden Züchter)
- als Zuchtringtiere gelten nur der Zuchtringstamm, bzw. deren Nachwuchs
- den gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen (z.Z. gegen Newcastle Disease) ist nachzukommen
Der innere Zuchtring
Im inneren Zuchtring soll über die Selektion auf die besten Hennen das Lachshuhn in seinen Leistungen erhalten, bzw.
gefördert werden. Zu diesem Zweck ist eine Einzeltierkontrolle mind. während der Brutsaison notwendig und somit auch
vorgeschrieben. Da diese Voraussetzung schon eine grosse Motivation der Züchter beansprucht, sind andere Voraussetzung,
z.B. die Datensammlung, auf ein züchterisch-notwendiges Minimum reduziert worden. Zudem können die Bedingungen auf den einzelnen Züchter
zugeschnitten sein, so dass es keine einheitliche Ordnung für alle gibt. Je nach Vorgehen der Leistungsermittlung können
die einzelnen Voraussetzungen variieren. Um einen möglichst höhen Selektionsdruck zu erreichen, sollte auf eine einzelne
Henne, bei grösseren Stämmen auch auf zwei Hennen selektiert werden
Die Voraussetzungen:
- Einzeltierkontrolle mindestens während der Brutsaison
- ein Zuchtstamm von mind. 1,2 (1 Hahn, 2 Hennen), möglichst mehr
- Brut von mind. 10 Eier pro Henne, möglichst mehr
- eine Teilnahme am Herbsttreffen mit Tierbonitierung ist Pflicht
- bei einer Einzeltierkontrolle über zwei Monate kann aufgrund der einzelnen Legeleistungen und des Brutprotokolls die
leistungsstärksten Henne ermittelt werden. Die Nachzucht der anderen Hennen darf ab diesem Zeitpunkt verkauft werden
- bei einer Einzeltierkontrolle unter zwei Monate muss die leistungsstärkste Henne über das Brutprotokoll und die
Gewichtsdaten der Nachzucht ermittelt werden. Zu diesem Zweck ist es Vorschrift, die gesammte Nachzucht in der zweiten,
achten und 16. Woche zu wiegen. Alle Jungtiere sind solange zu halten, bis die Jüngsten mit 16 Wochen gewogen wurden.
- die Weitergabe von Hähnen (Hahnentausch im Herbst) hat im Zweifelsfalle Vorrang vor der Bruteiweitergabe (im Frühjahr)
Andere Methoden sind vorstellbar.
Der äussere Zuchtring
Der Sinn des äusseren Ringes ist einen einfache Inzuchtminimierung, wie sie ja auch bisher schon im Zuchtring
praktiziert wurde, um die genetische Vielfalt der Rasse Deutsches Lachshuhn zu erhalten. Angesprochen sollten sich
alle Lachshuhnzüchter fühlen, die nicht die Zeit oder den Raum für eine (zeitweilige) Einzeltierkontrolle haben.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass man sich an der Hahnenrotation beteiligt. Dies kann dadurch geschehen, dass man sich von seinem Vorgänger zur
Brutsaison Bruteier schicken lässt und selber Bruteier an den nächsten im Ring verschickt oder man tauscht
halt wie bisher im Herbst zwei Junghähne mit jenen festgelegten Zuchtkollegen. Eine Datensammlung (Brut-und
Aufzuchtsdaten) ist wünschenswert, ebenso wie die Teilnahme an den Zuchtringtreffen (speziell im Herbst mit der Tierbewertung), aber nicht vorgeschrieben.
Auf diese Weise ist es nun allen Lachshuhnzüchtern, die an der Erhaltung
des Deutschen Lachshuhns mitarbeiten möchten,möglich, sich am Zuchtring Deutsches Lachshuhn zu beteiligen.
Die Voraussetzungen:
- ein Zuchtstamm von mind. 1,4 (1 Hahn, 4 Hennen)
- Brut von mind. 20 Eier pro Stamm
- eine Teilnahme an den Treffen des Zuchtringes und eine Datensammlung wird gewünscht
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